Über den Verein
Unser Jugendschutzkonzept
Einigkeit macht stark.
Das Jugendschutzkonzept des
TGV Horn 1923 e.V.
Der TGV Horn hat ein eigenes Schutzkonzept entworfen, um Kinder und Jugendlichen im Verein ein geschütztes Umfeld zu
garantieren.
Das Wohl unserer Vereinskinder und -jugendlichen liegt uns sehr am Herzen und deshalb bekennt sich unser Verein, seine Mitglieder, Übungsleiter und Betreuer zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes, unter anderem auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes.
Insbesondere im sportlichen Umfeld unserer Mitglieder bieten sich zahlreiche Situationen, welche von potenziellen Tätern für Grenzverletzungen und Übergriffe ausgenutzt werden könnten.
Wir sehen unseren gesellschaftlichen Auftrag darin, die Persönlichkeitsbildung von Kindern zu unterstützen und präventive Konzepte zu entwickeln.
Wir als Verein vertreten eine klare Haltung, die sich gegen derartige Vergehen ausspricht. Es ist unsere Verantwortung, den uns von den Eltern anvertrauten Kindern und Jugendlichen den bestmöglichen Schutz zu bieten.
Dafür haben wir ein ganzheitliches Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt und grenzüberschreitendes Verhalten an Kindern und Jugendlichen entwickelt.
Anhand eines Drei-Säulen-Modells schaffen wir eine Kultur des Hinsehens innerhalb des Vereins, welche das Risiko für sexualisierte Übergriffe und Grenzverletzungen minimieren soll
Schutzbeauftrage/Vertrauenspersonen

Tanja Beisswenger

Christoph Kaufmann
Tel.: 0172 7729230
Sensibilisierung der Mitglieder
All unsere Mitglieder, die durch ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt treten, haben beim TGV Horn grundlegende Auflagen zu erfüllen und erhalten von den Schutzbeauftragten regelmäßig Informationen.
Qualitätssicherung
Unsere Übungsleiter sind verpflichtet, einen vom TGV erarbeiteten Ehrenkodex zu unterzeichnen. Dieser definiert den geforderten Umgang mit Kindern und
Jugendlichen und verpflichtet zum respektvollen Umgang.
Zudem gibt es konkrete Verhaltensleitfäden und Krisenpläne für eventuell eintretende Verdachtsfälle.
Des Weiteren sind unsere Übungsleiter verpflichtet, alle zwei Jahre ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis bei unserem Datenschutzbeauftragten vorzulegen.
Die Schutzbeauftragten holen von den Betreuern vor Veranstaltungen (mit Übernachtung), wie zum Beispiel dem Landeskinderturnfest, eine Selbstverpflichtungserklärung ein.
Schutzbeauftragte
Im Zuge des Schutzkonzeptes wurden zwei Schutzbeauftragte beim TGV ernannt, die als Ansprechpartner für Kinder, Eltern und alle Mitglieder dienen und dafür fortgebildet werden.
Im Verdachtsfall sind sie erster Ansprechpartner und zugleich Bindeglied zu externen Fachstellen.
Wir als TGV Horn 1923 e.V. vertreten eine klare Haltung, die sich gegen jegliche Grenzverletzungen und Übergriffe bei Kindern und Jugendlichen ausspricht.
Solch ein Verhalten hat in unserem Verein keinen Platz
und wir sehen uns verantwortlich, den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen den bestmöglichen Schutz zu bieten.
Wir sehen unsere vorausschauende Präventionsarbeit auf diesem Themengebiet als Qualitätsmerkmal unseres Vereins an und schaffen durch unsere Arbeit eine Atmosphäre, in der Eltern ihre Kinder gerne und ohne Sorgen in die Hände unserer Übungsleiter geben.
Weitere Informationen sowie die Einsicht in unser Schutzkonzept ist jederzeit in der Geschäftsstelle des TGV
Horn möglich.
Folgend unsere Kontaktdaten:
Geschäftsstellenleiterin:
Ramona Emer
Unter dem Schloß 17
73571 Göggingen-Horn
Tel: 07175 211 31 33
Mail: info@tgv-horn.de


Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen hat oberste Priorität.
Verhaltenskodex / Schutzvereinbarungen
- Niemand wird zu einer Aktion, Übung oder Trainingssequenz gezwungen.
- Körperliche und psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen steht an erster Stelle, somit auch vor sportlichen Erfolgen.
- Wir verzichten auf sexistische, rassistische und gewalttätige Äußerungen und dulden solche auch nicht.
Wir verhalten uns respektvoll gegenüber Mitspielern, Gegnern, Offiziellen und Zuschauern. - Übungsleiter sind nach Möglichkeit nie mit einem Kind oder Jugendlichen allein in einem geschlossenen Raum (Umkleide, Dusche, WC, etc.).
- In der Umkleide ist das benutzen/bedienen von elektronischen Geräten (Handys, etc.) strengstens verboten.
- Übungsleiter sollen einzelne Kinder/Jugendliche nicht bevorzugen. Alle sind gleich zu behandeln.
- Übungsleiter teilen mit den Kindern/Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen können öffentlich gemacht werden.
- Körperliche Kontakte (z.B. in den Arm nehmen, um zu Trösten oder Mut zu machen) müssen von den Kindern/Jugendlichen erwünscht und gewollt sein, und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
- Notwendige Körperberührungen, z.B. für sportspezifische Hilfestellungen setzen das Einverständnis des Kindes/Jugendlichen voraus (d.h. der Übungsleiter erklärt zuvor dem Kind/Jugendlichen das Vorgehen und holt somit sein Einverständnis dafür ein).
- Bei allen Kontakten mit Kindern und Jugendlichen werden die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (Alkohol, Rauchen, Filme,…) eingehalten.
- Es wird nichts unter den Teppich gekehrt und vertuscht. In Verdachtsfällen wird der/die Schutzbeauftragte informiert und professionelle Hilfe hinzugezogen.
- Der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht mit den Kindern und vermeidet zusätzlich das Betreten der Umkleiden.
Männliche Übungsleiter/Betreuer dürfen die Umkleideräume der Mädchen nur nach Klopfen und Aufforderung betreten.
Weibliche Übungsleiterinnen/Betreuerinnen dürfen die Umkleideräume der Jungen nur nach Klopfen und Aufforderung betreten. - Ausfahrten zu Wettkämpfen (z.B. Landeskinderturnfest) und Trainingslager mit Übernachtungen finden grundsätzlich mit mindestens zwei Übungsleitern/Betreuern statt (4-Augen-Prinzip). Es muss mindestens eine männliche und eine weibliche erwachsene Aufsichtsperson dabei sein.
Wenn möglich, schlafen Übungsleiter/Betreuer getrennt von den Kindern und Jugendlichen. - Wird von einem der Punkte dieser Schutzvereinbarungen aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit den Schutzbeauftragten des Vereins abzusprechen. Dabei werden die Gründe offen angesprochen.
Zur besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Konzept auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das
generische Maskulinum verwendet, wobei beide Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.